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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand 

1.1         Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend “ Allgemeine Geschäftsbedingungen„, „AGB“) gelten für die Nutzung von Standard-Softwareprogrammen (nachfolgend “ Software„), die von der BauDigital+ UG (nachfolgend „Provider“), hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden. Der Kunde kann sowohl über einen Webbrowser als auch über eine vom Provider bereitgestellte App (nachfolgend auch die „App“) auf die Software zugreifen.

  • die kostenpflichtige Überlassung der Disponenten-Software durch den Provider zur Nutzung durch den Kunden über das Internet/eine Datenfernverbindung
  • der Zugriff auf die Fahrer-App
  • die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums

Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

1.2        Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ näher bezeichneten Software (die „Software“) in dem dort beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Software wird vom Provider über dessen Webserver dem Kunden zur Nutzung kostenpflichtig bereitgestellt. Die Anwendungs-Software verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt. Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass sich die Software als auch die App noch in einer Beta-Phase Version 0.1 befinden, was unter anderem zu häufigeren Wartungen der Software oder der App führen kann. Trotzdem akzeptiert der Partner die Software und die App mit den Einschränkungen, die für Software in solch frühem Stadium gelten, als die, die er vertragsgemäß erwartet.

1.3        Zur Verfügung gestellt wird die dazugehörige App, die auf Smartphones der Angestellten oder freien Mitarbeiter des Kunden betrieben werden kann, um den Mitarbeitern, insbesondere Fahrern, den Zugriff auf die Software zu ermöglichen. Ohne den Download der App ist die Software nicht voll funktionsfähig. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis.

1.4        Der Provider kann die Anwendungssoftware im Rahmen der technischen Möglichkeiten ändern, wenn die Änderung der Software unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist.

Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ genannten Software besteht jedoch nicht.

1.5        Sofern für die Nutzung der Software-Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.) erforderlich sind, wird der Provider dem Kunden diese mit Vertragsschluss, spätestens jedoch eine Woche nach Vertragsschluss mitteilen.

1.6        Der Kunde darf, von der im individuellen Angebot genannten Anzahl von Arbeitsplätzen gleichzeitig auf die für ihn bereit gehaltene Anwendungssoftware zugreifen. Die Arbeitsplätze müssen die in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Die Anbindung der Arbeitsplätze des Kunden erfolgt über eine vom Kunden einzurichtende Datenverbindung gemäß den Angaben in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“.

1.7        Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass eine Verfügbarkeit der Software von 100 % nicht möglich ist und vom Provider nicht garantiert wird. Der Provider ist jedoch bemüht, die Verfügbarkeit der Software so hoch wie möglich zu halten. In Abstimmung mit dem Kunden kann der Provider die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Kunde wird die Zustimmung zu diesen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern.

§2 Vertragslaufzeit

2.1       Die Nutzung der Anwendungssoftware wird dem Kunden nach dessen Wahl zeitlich
gestaffelt zur Verfügung gestellt. Die Vertragslaufzeiten betragen ein (1),
zwei (2) oder drei (3) Jahre. Von dieser Regelung kann durch
Individualvereinbarung abgewichen werden. Dieser Vertrag kann mit einer
Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende des Ablaufs der Vertragslaufzeit
gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich dieser Vertrag jeweils um ein
weiteres Jahr soweit nach Ziffer 2.2 nichts anderes gilt.

2.2      Die Vertragslaufzeit kann von beiden Seiten einvernehmlich jahrweise oder durch
           Individualvereinbarung um einen abweichenden Zeitraum verlängert werden.
           Außerhalb der vom Kunden beauftragten Zeiträume ist der Provider nicht
           verpflichtet, die Anwendungssoftware zur Nutzung zu überlassen. Ist der vom
           Kunden gebuchte Leistungszeitraum abgelaufen, wird der Provider die Anwendung
           schließen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, soweit keine
           Individualvereinbarung besteht, automatisch um die zuletzt vereinbarte und
           abgelaufene Vertragslaufzeit, soweit der Kunde dieser Regelung nicht spätestens
           einen (1) Monat vor Ende der Vertragslaufzeit widerspricht.

2.3      Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2.4      Jede Kündigung bedarf der Textform.

§3 Kundendienst /Support

3.1       Der Provider stellt dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen eine
Support-Hotline zur Verfügung, die der Kunde telefonisch erreichen kann. Die
telefonisch erreichbare Service-Hotline dient allein der telefonischen
Beantwortung von Fragen zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software.
Der Support wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt.

3.2      Die Service-Hotline steht dem Kunden werktags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr zur
Verfügung.
Die Telefonnummer der Service-Hotline lautet +49 30 92100491
Der Provider wird dem Kunden eine Änderung dieser Nummer unverzüglich
mitteilen.

§4 Datenspeicherung und-übernahme

4.1      Der Kunde hat die Möglichkeit, auf dem für ihn vom Provider eingerichteten
virtuellen Datenserver Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der
Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Der Provider schuldet
lediglich die zur Verfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den
Kunden. Ihn treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten
Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels-
und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

§5 Verarbeitung personenbezogener Daten

5.1       Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist
er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Der Provider wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der
Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung
des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den
Kunden hierauf unverzüglich hinweisen.

5.2      Der Provider bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an. Die
Umsetzung der Verschlüsselung ist in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/
Systemspezifikation“ geregelt.

5.3      Der Provider verpflichtet sich, alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften
erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Er wird
die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufträge gesetzlich
geforderten technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen einhalten.

§6 Datenherausgabe

6.1       Der Provider wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm
zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit
Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe
der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden auf einem
Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten
auf dem Datenserver abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen
Provider und Kunden vereinbarten Datenformat.

Verlangt der Kunde die Herausgabe einer Kopie der Daten, so hat er hierfür die
anfallenden Kosten zu tragen.

6.2      Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB)
stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.

6.3      Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 14 Tage nach in der im
Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den
Kunde löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die
ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das
Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der
Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines
Verhaltens besonders hinweisen.

6.4     Der Provider ist berechtigt, die Daten in anonymisierter Form zu speichern,
abzuändern zu übertragen und zu verändern; dies gilt auch für den Zeitraum nach
der Löschung nach Ziffer 6.3 zu verwenden.

§7 Datensicherung

7.1       Der Kunde erhält den vertraglich geschuldeten Zugang zu dem System, ist aber für
die Durchführung von Backups selbst verantwortlich. Eine Haftung für
nicht erfolgte Backups, für welche sich der Kunde allein verantwortlich
zeichnet, schließt der Provider aus.

7.2      Der Provider wird dennoch eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf
dem Datenserver durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der
Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den
nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben wird.
Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung im Sinne
eines „Full-Backup“. Die Rückhaltezeit (Retention Time) beträgt 14 Tage. Die
regelmäßigen Zeiten der Datensicherung werden mit dem Kunden abgestimmt.

§8 Zugriffsberechtigungen

8.1       Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitsplätze eine
Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzernamen und einem Passwort.
Benutzername und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten
Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

Jede Benutzerlizenz darf nur aufgrund einer Individualvereinbarung auf mehr als
einem Endgerät (beispielsweise PC, Notebook, Handy etc.) genutzt werden.

8.2      Bei erstmaliger Eingabe oder Änderungen des Kennworts hat der Kunde ein den
Bestimmungen im „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“
entsprechendes sicheres Kennwort zu verwenden.

Die Zugriffsberechtigungen müssen regelmäßig gemäß den Bestimmungen der „Aktuelles
Informationsblatt/ Systemspezifikation“ geändert werden. 

§9 Mitwirkungsleistungen des Kunden

9.1       Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen dem von ihm zur Nutzung
vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt
herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu
zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose
Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird
in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

9.2      Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig,
dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich
Arbeitsplatzrechnern, Routern, Smartphones, Datenkommunikationsmitteln etc.,
den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen
Softwareversion entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der
Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut
sind. Der Kunde wird, die ihm vom Provider überlassene Software und
nachfolgende Updates auf jedem Arbeitsplatzrechner verwenden, von dem aus er berechtigterweise
auf die Anwendungssoftware zugreifen will. Im Übrigen wird er zur Nutzung der
Leistungen des Providers nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in
der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ genannten
Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist
Aufgabe des Kunden.

§10 Rechte

10.1      Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die vom Provider für den Kunden zu
speichernden Daten vervielfältigen (als Backups) zu dürfen, soweit dies zur
Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er
ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur
Beseitigung von Störungen ist der Provider zudem berechtigt, Änderungen an der
Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

10.2     Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten die
Inanspruchnahme der Leistungen des Providers zu gestatten. Dritter ist nicht,
wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und im Auftrag des Kunden die Leistungen
unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden,
freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc. Eine
Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

10.3     Der Kunde erhält vom Provider das Nutzungsrecht der Software nur bezüglich des vertraglich geschuldeten Umfangs. Dieser beschränkt sich auf die Datenablage durch den Kunden und deren Nutzung, soweit durch Individualvereinbarung nichts anderes bestimmt ist.

10.4     Der Kunde darf die vertragsgegenständliche Software nicht vervielfältigen, es sei denn eine Vervielfältigung ist für die Benutzung der Software notwendig. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) oder von dem Kunden eingesetzten Hardware.

Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen insbesondere auch der Ausdruck des Programmcodes sowie das Fotokopieren des Benutzerhandbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen.

§11 Vergütung

11.1       Der Kunde hat für die von ihm gewählten Service-Kategorien die sich aus der bei
Vertragsschluss gültigen Preisliste des Providers ergebenden Entgelte zu
zahlen. Mittels Individualvereinbarung kann von diesen Preisen abgewichen
werden.

11.2      Hinsichtlich Mehraufwendungen, die über die gemäß § 1 und § 4 dieses Vertrages vom Provider
geschuldeten Leistungen hinausgehen (z.B. Durchführung von Einweisungen und
Schulungsleistungen, Änderung oder kundenspezifische Anpassungen der
vertragsgegenständlichen Software) werden sich die Parteien individuell
einigen.

Der Provider wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in
Rechnung stellen. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung
fällig.

§12 Mängelhaftung

12.1     Sind die vom Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum
vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der
Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.
Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software gemäß § 1
dieses Vertrages und des Datahosting gemäß § 4 dieses Vertrages gelten die
Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB. Im Übrigen finden die
Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.

12.2     Der
Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche
verjähren in einem Jahr, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des
Providers.

12.3     Für
Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden
waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. Der
verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs.1 Alt.1 BGB
wird ausgeschlossen.

12.4     Der
Kunde ist verpflichtet, die Software und deren Funktionsweise unverzüglich im
Anschluss an die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit durch einen qualifizierten
Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich (E-Mail,
Brief, Fax) unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.

§13 Haftungsmaßstab und -begrenzung

13.1     Der Provider haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Provider haftet
dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise
gerechnet werden muss.

13.2     Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die vom
Kunden innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des die Haftung
auslösenden Ereignisses an den Provider gezahlte Vergütung im Rahmen dieses
Vertrags.

13.3    Der Provider haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn,
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von
Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die
Haftung des Providers auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren,
vertragstypischen Durchschnittsschaden. Die Haftung für Datenverlust wird auf
den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, wozu sich der Kunde
verpflichtet, eingetreten wäre.

13.4     Alle vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen
Vertretern und eventuell eingebundenen Erfüllungsgehilfen.

13.5     Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die
Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§14 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet dem Provider, soweit diesem Schäden aufgrund der Nichtbeachtung
urheberrechtlicher Vorschriften durch den Kunden oder einer dem Kunden
zuzuordnenden Person entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§15 Änderung der
Vertragsbedingungen

15.1     Soweit
nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese
Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigen
Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer
Änderungen oder Weiterentwicklungen erforderlich ist und der Kunde nicht
unangemessen benachteiligt wird. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen
oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform
ankündigen.

15.2     Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht
einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum
Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen
widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform.

15.3     Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der
Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der
Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die
vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§16 Schlussbestimmungen

16.1     Weitergehende Bedingungen, insbesondere AGB des Kunden finden auf diesen Vertrag keine
Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Es gelten ausschließlich die AGB des Providers.

16.2     Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert
werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

16.3     Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

16.4     Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.

16.5    Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit
dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

16.6     Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren
Durchführung Stillschweigen zu bewahren.

16.7     Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige
Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für
etwaige Lücken der Vereinbarungen.

16.8     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.9     Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand, das für den Sitz des Providers
zuständige Gericht.